Honorar
Sachverständigenbüro Torsten Willmann
Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden
Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Honorar
Ich rechne nach JVEG (Justiz Vergütungs Entschädigungs Gesetz)
§ 8 Grundsatz der Vergütung
(1) Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer erhalten eine Vergütung
1. ein Honorar nach JVEG (§§ 9 bis 11)
2. Fahrkostenersatz (§5) 0,30 €/km
3. Entschädigung für Aufwand
4. Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen (§§ 7 und 12)
Anlage 1 (zu § 9 Abs. 1)
Sachgebiet Honorargruppe
Schäden an Gebäuden 6
Bauwerksabdichtung 6
Wärme- Kälteschutz 6
Immobilienbewertung 6
Abbruch 5
Für den Einsatz von Messgeräten werden pauschal 50,00 € abgerechnet.
Für den Einsatz der Wärmebildkamera werden pauschal 70,00 € abgerechnet.
Für Laboruntersuchungen werden die Kosten der Labore ohne Aufschlag berechnet.
Hier können Sie das JVEG herunterladen.